Im Zuge von Jahreshauptversammlungen soll auch die Satzung geändert werden.
Antragsteller: Fabian
Füge unter §6 folgenden neuen Punkt drei ein:
3. Für jedes Quartal, in dem noch Beiträge ausstehen, ist von den säumigen
Mitgliedern eine Mahngebühr von einem Euro zusätzlich zum Jahresbeitrag an
den Fanclub zu entrichten.
Begründung: erfolgt mündlich
Dafür wird in der Tagesordnung der Punkt 1a ergänzt.
Die Satzung findet ihr hier: [download id=”8″].